Krankenkassenanerkennung

Ich habe die Anerkennung der meisten Krankenkassen und bin ASCA und EMR-Mitglied.

Die Behandlungen von Medizinischen Masseuren EFA werden grundsätzlich über die Zusatzversicherung abgerechnet. Da jede Krankenkasse andere Konditionen hat, empfehle ich vor der ersten Behandlung eine Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse einzuholen. Dafür benötigen Sie meinen Namen und ZSR Nummer D233162.